Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 26. September 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter von Flowkom ist die Pixkom GmbH. Anschrift, Vertretung und Registerangaben stehen im Impressum. Sie wird in diesen Bedingungen „Anbieter“ genannt.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung von Flowkom zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (Nutzungsvertrag). Sie gelten auch für die Scanner-App FlowGo, den Print-Agent und alle weiteren Bestandteile, die der Anbieter im Rahmen von Flowkom bereitstellt.
(3) Flowkom richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern schließt der Anbieter keine Verträge. Der Kunde bestätigt mit dem Vertragsschluss, dass er Flowkom für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss und Testzeitraum
(1) Die Darstellung von Flowkom auf flowkom.de ist kein bindendes Angebot. Der Kunde fragt einen Zugang an. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Anfrage in Textform bestätigt oder den Arbeitsbereich des Kunden in Flowkom freischaltet.
(2) Der Anbieter kann mit dem Kunden einen kostenlosen Testzeitraum vereinbaren. Während des Testzeitraums gelten diese AGB; eine Vergütung fällt nicht an. Nach dem Ende des Testzeitraums setzt sich der Vertrag zu dem vereinbarten Tarif fort, ohne besondere Vereinbarung zum Listenpreis (Ziffer 7), sofern der Kunde nicht zum Ende des Testzeitraums kündigt.
(3) Administratoren des Kunden sehen den vereinbarten Tarif, einen Testzeitraum und seinen Anschlusstarif in Flowkom unter Einstellungen → Tarif & Verbrauch.
3. Leistungen
(1) Flowkom ist eine Warenwirtschaft für den Onlinehandel, die der Anbieter als Software as a Service über das Internet bereitstellt. Der Kunde nutzt die Weboberfläche im Browser; FlowGo und der Print-Agent werden auf Geräten des Kunden installiert. Den Funktionsumfang beschreiben die Anwendung selbst und die Dokumentation unter docs.flowkom.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Diese Ziffer bildet zusammen mit der Dokumentation die Leistungsbeschreibung im Sinne des Auftragsverarbeitungsvertrags (Ziffer 12).
(2) Der Tarif umfasst alle Funktionen von Flowkom. Es gibt keine Funktionsstufen und keine Vergütung je Benutzer, Lager oder angebundenem Kanal, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Der Anbieter entwickelt Flowkom laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, soweit das für den Kunden zumutbar ist und der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Entfällt eine wesentliche Funktion ersatzlos, kündigt der Anbieter das mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
(4) Flowkom verbindet den Kunden mit Diensten Dritter, insbesondere Marktplätzen, Shopsystemen, Versanddienstleistern, Buchhaltungsprogrammen, KI-Anbietern und Kundenservice-Software. Verfügbarkeit, Umfang und Bedingungen dieser Schnittstellen bestimmen die jeweiligen Anbieter. Ändert ein Dritter seine Schnittstelle oder stellt er sie ein, passt der Anbieter die Anbindung innerhalb angemessener Frist an, soweit ihm das technisch und wirtschaftlich zumutbar ist. Einen Anspruch auf den Fortbestand einer bestimmten Anbindung hat der Kunde nicht.
(5) Unterstützung bei Fragen zur Nutzung erhält der Kunde ohne Aufpreis per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse, an Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten. Feste Reaktionszeiten sind nicht vereinbart. Leistungen darüber hinaus, etwa individuelle Datenübernahmen, Schulungen vor Ort oder Sonderentwicklungen, erbringt der Anbieter nur nach gesonderter Vereinbarung.
4. Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter betreibt Flowkom mit der Sorgfalt eines professionellen Anbieters und bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit sagt er nicht zu.
(2) Wartungsarbeiten, die sich planen lassen, legt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und kündigt längere Unterbrechungen vorher an. Dringende Arbeiten, insbesondere zur Behebung von Sicherheitslücken, darf er jederzeit durchführen.
(3) Nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen Störungen der Internetverbindung oder der Geräte des Kunden sowie Störungen bei Diensten Dritter im Sinne von Ziffer 3 (4).
(4) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden regelmäßig. Einzelheiten stehen in den technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Auftragsverarbeitungsvertrag.
5. Pflichten des Kunden
(1) Zugang. Jedes Benutzerkonto ist persönlich. Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht weiter und schützt die Geräte, auf denen Flowkom genutzt wird, vor dem Zugriff Unbefugter. Die Anmeldung mit einem zweiten Faktor ist für alle Benutzerkonten der Weboberfläche Pflicht; Flowkom setzt diese Pflicht selbst durch. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Zugang erlangt haben, informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich.
(2) Benutzer und Rechte. Der Kunde legt fest, wer mit welcher Rolle auf seinen Arbeitsbereich zugreift, und entzieht den Zugang, sobald eine Person ihn nicht mehr benötigt. Handlungen seiner Benutzer muss er sich zurechnen lassen. Erklärungen, die Benutzer mit Administratorrolle in der Anwendung abgeben, gelten als Erklärungen des Kunden.
(3) Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde nutzt Flowkom nur im Einklang mit geltendem Recht. Er darf keine rechtswidrigen Inhalte verarbeiten, die Sicherheit oder Stabilität von Flowkom nicht beeinträchtigen und nicht automatisiert auf Flowkom zugreifen, außer über die dafür vorgesehenen Wege.
(4) Verträge mit Dritten. Die Dienste, die der Kunde an Flowkom anbindet (Ziffer 3 (4)), nutzt er aufgrund eigener Verträge mit deren Anbietern und mit eigenen Zugangsdaten. Flowkom stellt nur die Verbindung her. Der Kunde hält die Bedingungen dieser Dienste ein und trägt ihre Kosten, etwa Porto, Marktplatzgebühren oder Nutzungsentgelte von KI-Anbietern.
(5) Inhalte und KI-Texte. Für die Daten, die er in Flowkom erfasst, und für alles, was er über Flowkom veröffentlicht oder versendet, ist der Kunde verantwortlich, insbesondere für Produkttexte, Preise, Angebote auf Marktplätzen und Belege. Texte, die Flowkom mithilfe künstlicher Intelligenz erzeugt, sind Vorschläge. Der Kunde prüft sie vor der Veröffentlichung auf inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit, etwa im Wettbewerbs-, Marken- und Produktrecht.
(6) Steuern und Buchhaltung. Flowkom ist keine Finanzbuchhaltung. Der Kunde ist verantwortlich für die steuerliche und handelsrechtliche Richtigkeit seiner Belege und Einstellungen (etwa Steuersätze, Nummernkreise, Firmenangaben), für die Übergabe an seine Buchhaltung und für die Erfüllung seiner Aufbewahrungspflichten. Das Belegarchiv in Flowkom ersetzt nicht die eigene Aufbewahrung nach Vertragsende (Ziffer 11).
(7) Freistellung. Nimmt ein Dritter den Anbieter wegen Inhalten oder einer Nutzung in Anspruch, die der Kunde nach dieser Ziffer zu verantworten hat, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, es sei denn, er hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
6. Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, Flowkom für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen und FlowGo sowie den Print-Agent dafür auf eigenen Geräten zu installieren. Eine Weitergabe oder Unterlizenzierung an Dritte ist nicht erlaubt.
(2) Der Kunde darf Flowkom nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder bearbeiten, soweit das Gesetz dies nicht ausdrücklich erlaubt.
(3) Die Daten, die der Kunde in Flowkom verarbeitet, bleiben seine Daten. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich, um den Vertrag zu erfüllen, und nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags.
7. Preise und Zählung der Aufträge
(1) Die Vergütung richtet sich nach der Preisliste auf flowkom.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Listenpreis) oder nach einer individuellen Vereinbarung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an.
(2) Die monatliche Vergütung besteht aus einer Grundgebühr, die eine Anzahl von Aufträgen einschließt, und einem gestaffelten Preis für jeden weiteren Auftrag. Sie ist auf einen monatlichen Höchstbetrag begrenzt, soweit einer vereinbart ist.
(3) Als Auftrag zählt jede Bestellung, die Flowkom im Abrechnungsmonat erstmals verarbeitet — unabhängig davon, über wie viele Kanäle sie hereinkommt und aus wie vielen Positionen oder Teillieferungen sie besteht. Im Einzelnen:
- Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Auftrag in Flowkom angelegt wird, nicht das Bestelldatum beim Marktplatz oder Shop. Ältere Bestellungen, die nachträglich importiert werden, zählen im Monat des Imports.
- Es zählen importierte, von Hand angelegte und aus Angeboten entstandene Aufträge gleichermaßen.
- Stornos und Retouren werden nicht erneut berechnet. Eine später stornierte Bestellung bleibt gezählt.
- Ersatzlieferungen sind eigene Aufträge.
- Angebote, Gutschriften, Retouren und Lieferantenbestellungen sind keine Aufträge.
(4) Abrechnungsmonat ist der Kalendermonat nach deutscher Zeit. Den laufenden Stand, die Staffel und die Liste der gezählten Aufträge sehen Administratoren des Kunden jederzeit unter Einstellungen → Tarif & Verbrauch.
(5) Abgerechnet wird je Kalendermonat; angebrochene Monate werden nicht anteilig berechnet. Beginnt der Vertrag im Laufe eines Monats, ist dieser Monat kostenfrei, soweit nichts anderes vereinbart ist.
8. Abrechnung und Zahlung
(1) Der Anbieter schreibt die Abrechnung eines Monats am 20. des Folgemonats fest und stellt danach Rechnung. Grundgebühr und auftragsabhängige Vergütung eines Monats stehen auf derselben Rechnung und werden nachträglich berechnet. Rechnungen übermittelt der Anbieter elektronisch.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug per Überweisung zu zahlen.
(3) Einwände gegen eine Abrechnung teilt der Kunde in Textform mit. Der Anbieter prüft sie anhand der Liste der gezählten Aufträge und korrigiert eine fehlerhafte Rechnung.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Ist der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, darf der Anbieter den Zugang zu Flowkom nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 14 Tagen ganz oder teilweise sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperre unverändert erhalten; ihre Ausleitung ermöglicht der Anbieter auch während der Sperre.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aus Ansprüchen aus diesem Vertrag zu.
9. Änderung der Preise
(1) Der Anbieter kann den Listenpreis und individuell vereinbarte Preise, für die keine feste Dauer vereinbart ist, mit Wirkung für die Zukunft ändern. Er kündigt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Erhöhungen erfolgen höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten.
(2) Bei einer Erhöhung kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens kündigen. Auf dieses Recht weist der Anbieter in der Ankündigung hin.
(3) Jeder Monat wird mit den Preisen abgerechnet, die in ihm galten. Festgeschriebene Abrechnungen bleiben von einer Preisänderung unberührt.
10. Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Die Kündigung muss dem Anbieter spätestens am letzten Tag des Monats zugehen.
(3) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
(4) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsrechnungen länger als zwei Monate in Verzug ist oder trotz Abmahnung schwerwiegend gegen Ziffer 5 verstößt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail an die im Impressum genannte Adresse genügt. Für den Kunden kündigt eine vertretungsberechtigte Person oder ein Benutzer mit Administratorrolle. Der Anbieter bestätigt Eingang und Vertragsende in Textform.
11. Vertragsende und Daten
(1) Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit und bis 30 Tage nach Vertragsende über die Exportfunktionen von Flowkom in gängigen Formaten ausleiten, etwa Tabellen über den Daten-Hub und Belege als Archiv. Der Anbieter ermöglicht die Ausleitung in diesem Zeitraum. Weitergehende Unterstützung bei der Ausleitung leistet er auf Anfrage innerhalb angemessener Frist; für die Vergütung gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag.
(2) Danach, spätestens 60 Tage nach Vertragsende, löscht der Anbieter die Daten des Kunden, sofern der Kunde nicht vorher in Textform eine frühere Löschung verlangt. Auf Anforderung bestätigt der Anbieter die Löschung in Textform. Einzelheiten, auch zu Sicherungskopien, regelt § 12 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
(3) Für seine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Belege und Geschäftsunterlagen, sorgt der Kunde selbst. Er leitet die betroffenen Daten rechtzeitig vor der Löschung aus. Der Anbieter bewahrt nach Vertragsende keine Daten für den Kunden auf.
(4) Mit Vertragsende stellt der Anbieter den Datenaustausch mit den angebundenen Diensten ein. Freigaben, die der Kunde bei diesen Diensten für Flowkom erteilt hat, widerruft er dort selbst.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den ein Administrator des Kunden in Flowkom annimmt und dort jederzeit als PDF abrufen kann. Er nennt auch die eingesetzten Unterauftragnehmer und die technischen und organisatorischen Maßnahmen. In Fragen des Datenschutzes geht er diesen AGB vor.
(2) Wie der Anbieter personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, etwa Vertrags- und Kontaktdaten, beschreibt die Datenschutzerklärung.
(3) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten, vertraulich und nutzen sie nur für den Vertrag. Das gilt über das Vertragsende hinaus, solange die Informationen nicht öffentlich bekannt sind.
13. Mängel
(1) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Ziffer 14 bleibt unberührt.
(3) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten. Das gilt nicht in den Fällen von Ziffer 14 (1).
14. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, wenn er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Leistungen und Schnittstellen Dritter, die der Kunde nach Ziffer 5 (4) anbindet, und für Inhalte, die der Kunde nach Ziffer 5 (5) zu verantworten hat, haftet der Anbieter nicht, es sei denn, er hat den Schaden selbst zu vertreten.
(4) Diese Beschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
15. Höhere Gewalt
Keine Seite haftet für die Nichterfüllung ihrer Pflichten, solange sie durch Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereichs verhindert ist, etwa Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, großflächige Ausfälle öffentlicher Netze oder der Energieversorgung. Die betroffene Seite informiert die andere unverzüglich.
16. Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa eine Änderung der Rechtslage, neue Funktionen oder geänderte Bedingungen angebundener Dienste, und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Preise ändern sich ausschließlich nach Ziffer 9.
(2) Der Anbieter teilt die Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf die Frist und die Folge seines Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
(3) Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort. Beide Seiten können den Vertrag dann nach Ziffer 10 kündigen.
17. Übertragung des Vertrags
Der Anbieter kann den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten, einschließlich des Auftragsverarbeitungsvertrags, auf ein anderes Unternehmen übertragen, das Flowkom fortführt. Er kündigt die Übertragung mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.
18. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
(3) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nichts anderes bestimmt ist.
(4) Es gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen, in Fragen des Datenschutzes der Auftragsverarbeitungsvertrag, diese AGB, die Dokumentation.
(5) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.